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Guten Tag,
anbei erhalten Sie die voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2022 für Ihre Kalkulationen.
 
Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung im Jahr 2020 bleibt sowohl die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung unverändert gegenüber dem Jahr 2021.
 
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung reduziert sich im Rechtskreis West von 85.200 EUR auf 84.600 EUR. Im Rechtskreis Ost steigt diese von 80.400 EUR auf 81.000 EUR.
 
Eine weitere bereits feststehende Änderung ergibt sich zum 01.01.2022 in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Mehr dazu in der Anlage.
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
 
Heiko Lottermann und Heike Klipper
ArbeitgeberPLUS
Heike Klipper und Heiko Lottermann
 
   Heiko Lottermann
   Stabsstellenleiter ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-428
   heiko.lottermann@ruv-bkk.de
 
   Heike Klipper
   Referentin ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-129
   heike.klipper@ruv-bkk.de
 
Voraussichtliche Rechengrößen 2022 auf einen Blick
 
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Jährlich: 58.050 EUR
Monatlich: 4.837,50 EUR
 
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jährlich: 64.350 EUR
Monatlich: 5.362,50 EUR
 
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jährlich: 58.050 EUR
Monatlich: 4.837,50 EUR
 
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Jährlich: 84.600 EUR (West)
Monatlich: 7.050 EUR (West)
Jährlich: 81.000 EUR (Ost)
Monatlich: 6.750 EUR (Ost)
 
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Jährlich: 39.480 EUR (West)
Monatlich: 3.290 EUR (West)
Jährlich: 37.800 EUR (Ost)
Monatlich: 3.150 EUR (Ost)
 
Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01.01.2022:
Aufgrund der Pflegereform steigt zum 01.01.2022 der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 0,25 % des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 % an. Damit ergibt sich für Beitragszahler ohne Kinder ab 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 %. Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 01.01.2022 weiterhin bei 3,05 %.
 
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