Anbei erhalten Sie die voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2023 für Ihre Kalkulationen.
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Guten Tag,
anbei erhalten Sie die voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2023 für Ihre Kalkulationen.
 
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich von 58.050 EUR auf 59.850 EUR. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 EUR auf 66.600 EUR.
 
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich im Rechtskreis West von 84.600 EUR auf 87.600 EUR. Im Rechtskreis Ost steigt diese von 81.000 EUR auf 85.200 EUR.
 
Beigefügt erhalten Sie alle Rechengrößen auf einen Blick.
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
 
Heiko Lottermann und Heike Klipper
Heike Klipper und Heiko Lottermann
 
   Heiko Lottermann
   Stabsstellenleiter ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-428
   heiko.lottermann@ruv-bkk.de
 
   Heike Klipper
   Referentin ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-129
   heike.klipper@ruv-bkk.de
 
Voraussichtliche Rechengrößen 2023
 
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Jährlich: 59.850 EUR
Monatlich: 4.987,50 EUR
 
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jährlich: 66.600 EUR
Monatlich: 5.550 EUR
 
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jährlich: 59.850 EUR
Monatlich: 4.987,50 EUR
 
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Jährlich: 87.600 EUR (West)
Monatlich: 7.300 EUR (West)
Jährlich: 85.200 EUR (Ost)
Monatlich: 7.100 EUR (Ost)
 
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Jährlich: 40.740 EUR (West)
Monatlich: 3.395 EUR (West)
Jährlich: 39.480 EUR (Ost)
Monatlich: 3.290 EUR (Ost)
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