Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem jüngsten Referentenentwurf die entsprechende Verordnung maßgeblicher Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr angepasst.
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Guten Tag,
 
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem jüngsten Referentenentwurf die entsprechende Verordnung maßgeblicher Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr angepasst.
 
Untenstehend finden Sie alle relevanten Rechengrößen für das Kalenderjahr 2024 auf einen Blick, damit Sie diese bei Ihrer Arbeit bereits berücksichtigen können.
 
Wie immer stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
 
Wir wünschen Ihnen allen eine schöne frühherbstliche Zeit.
 
Heiko Lottermann und Heike Klipper
ArbeitgeberPLUS
Heike Klipper und Heiko Lottermann
 
   Heiko Lottermann
   Stabsstellenleiter ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-428
   heiko.lottermann@ruv-bkk.de
 
   Heike Klipper
   Referentin ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-129
   heike.klipper@ruv-bkk.de
 
Voraussichtliche Rechengrößen 2024
 
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Jährlich: 62.100 EUR
Monatlich: 5.175 EUR
 
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jährlich: 69.300 EUR
Monatlich: 5.775 EUR
 
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jährlich: 62.100 EUR
Monatlich: 5.175 EUR
 
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Jährlich: 90.600 EUR (West)
Monatlich: 7.550 EUR (West)
Jährlich: 89.400 EUR (Ost)
Monatlich: 7.450 EUR (Ost)
 
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Jährlich: 42.420 EUR (West)
Monatlich: 3.535 EUR (West)
Jährlich: 41.580 EUR (Ost)
Monatlich: 3.465 EUR (Ost)