| | Guten Tag,
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| | anbei erhalten Sie die voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2023 für Ihre Kalkulationen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich von 58.050 EUR auf 59.850 EUR. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 EUR auf 66.600 EUR. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich im Rechtskreis West von 84.600 EUR auf 87.600 EUR. Im Rechtskreis Ost steigt diese von 81.000 EUR auf 85.200 EUR. Beigefügt erhalten Sie alle Rechengrößen auf einen Blick. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Heiko Lottermann und Heike Klipper
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