|  | Guten Tag,
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| | gestiegene Energiekosten sind aktuell in aller Munde. Ganz besonders steht seit Monaten die als Kompensation für gestiegene Energiepreise gedachte, einmalige Energiepreispauschale im Fokus. Über ihre Vor- und Nachtteile wird rege diskutiert. Für Sie in den Personalbüros ist jedoch wichtig zu wissen: Sie ist beschlossen und verkündet! Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde am 23. Mai vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und bereits eine Woche später im Bundesanzeiger veröffentlicht. Allen Diskussionen zum Trotz, die Zahlung der Energiepreispauschale ist nun also amtlich. Und noch eine lang anhaltende Diskussion findet in der Praxis nun die Umsetzung: Erhöhung der Minijobgrenze, des Mindestlohnes und der Höchstgrenze im Übergangsbereich (Midi-Job). Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Heiko Lottermann und Heike Klipper
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