Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem jüngsten Referentenentwurf die entsprechende Verordnung maßgeblicher Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr bekanntgegeben. Nachfolgend finden Sie die bereits bekannten Rechengrößen für das Kalenderjahr 2027 auf einen Blick, damit Sie diese bei Ihrer Arbeit bereits berücksichtigen können. ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Guten Tag,  
  
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem jüngsten Referentenentwurf die entsprechende Verordnung maßgeblicher Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr bekanntgegeben. 
  
Nachfolgend finden Sie die bereits bekannten Rechengrößen für das Kalenderjahr 2027 auf einen Blick, damit Sie diese bei Ihrer Arbeit bereits berücksichtigen können. 
  
In unseren Jahreswechselseminaren werden wir auf die einzelnen Änderungen im Detail eingehen. 
  
Wie immer stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.  
  
Wir wünschen Ihnen allen weiterhin alles Gute.
Heiko Lottermann und Jens Hortig
Heiko Lottermann 
Stabsstellenleiter ArbeitgeberPLUS 
0611 99909-428 
heiko.lottermann@ruv-bkk.de 
  
Jens Hortig 
Referent ArbeitgeberPLUS 
0611 99909-147 
jens.hortig@ruv-bkk.de

Voraussichtliche Rechengrößen 2027 

 
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 
Jährlich: 76.500,00 EUR 
Monatlich: 6.375,00 EUR 
  
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung steht noch nicht fest! 
  
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze § 6 Abs. 6 SGB V 
Jährlich: 84.150,00 EUR 
Monatlich: 7.012,50 EUR 
  
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze: Private Kranken- und Pflegeversicherung am 31. 12. 2002 (§ 6 Abs. 7 SGB V) 
Jährlich: 72.900,00 EUR 
Monatlich: 6.075,00 EUR 
 
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze: Private Kranken- und Pflegeversicherung am 31. 12. 2026 (§ 6 Abs. 8 SGB V) 
Jährlich: 80.550,00 EUR 
Monatlich: 6.712,50 EUR 
  
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 
Jährlich: 106.200,00 EUR  
Monatlich: 8.850,00 EUR

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Jochen Gertz (Vorstandsvorsitzender)  
Thomas Schaaf (Vorstand)  
 
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Friedrich-Ebert-Allee 38 
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