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Guten Tag,
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das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem jüngsten Referentenentwurf die entsprechende Verordnung maßgeblicher Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr angepasst.
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Nachfolgend finden Sie alle relevanten Rechengrößen für das Kalenderjahr 2026 auf einen Blick, damit Sie diese bei Ihrer Arbeit bereits berücksichtigen können. Wie immer stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen allen weiterhin alles Gute. | | | |
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Voraussichtliche Rechengrößen 2026 auf einen Blick
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Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung Jährlich: 69.750 EUR Monatlich: 5.812,50 EUR Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Jährlich: 77.400 EUR Monatlich: 6.450 EUR Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Jährlich: 69.750 EUR Monatlich: 5.812,50 EUR Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung Jährlich: 101.400 EUR Monatlich: 8.450 EUR | | | |
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Vertretungsberechtigter Vorstand: Jochen Gertz (Vorstandsvorsitzender) Thomas Schaaf (Vorstand) USt-IdNr.: DE287034059 Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Soziale Sicherung Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn | | | |
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