Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem jüngsten Referentenentwurf die entsprechende Verordnung maßgeblicher Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr angepasst. ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Guten Tag,  
 
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem jüngsten Referentenentwurf die entsprechende Verordnung maßgeblicher Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr angepasst. 
Nachfolgend finden Sie alle relevanten Rechengrößen für das Kalenderjahr 2026 auf einen Blick, damit Sie diese bei Ihrer Arbeit bereits berücksichtigen können. 
Wie immer stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. 
 
Wir wünschen Ihnen allen weiterhin alles Gute.
Heiko Lottermann und Jens Hortig
Heiko Lottermann 
Stabsstellenleiter ArbeitgeberPLUS 
0611 99909-428 
heiko.lottermann@ruv-bkk.de 
  
Jens Hortig 
Referent ArbeitgeberPLUS 
0611 99909-147 
jens.hortig@ruv-bkk.de

Voraussichtliche Rechengrößen 2026 auf einen Blick 

 
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 
Jährlich: 69.750 EUR 
Monatlich: 5.812,50 EUR 
  
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 
Jährlich: 77.400 EUR 
Monatlich: 6.450 EUR 
  
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 
Jährlich: 69.750 EUR 
Monatlich: 5.812,50 EUR 
  
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 
Jährlich: 101.400 EUR  
Monatlich: 8.450 EUR
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R+V Betriebsskrankenkasse 
Kreuzberger Ring 21 
65205 Wiesbaden 
  
Tel.: 0611 99909-0 
Fax: 0611 99909-119 
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Vertretungsberechtigter Vorstand: 
Jochen Gertz (Vorstandsvorsitzender)  
Thomas Schaaf (Vorstand)  
 
USt-IdNr.: 
DE287034059 
 
Zuständige Aufsichtsbehörde: 
Bundesamt für Soziale Sicherung 
Friedrich-Ebert-Allee 38 
53113 Bonn
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