An dieser Stelle danken wir Ihnen für die sehr gute Zusammenarbeit im Jahr 2020. Frau Klipper und ich sind auch im neuen Jahr immer sehr gerne für Sie da.
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Guten Tag,
an dieser Stelle danken wir Ihnen für die sehr gute Zusammenarbeit im Jahr 2020. Frau Klipper und ich sind auch im neuen Jahr immer sehr gerne für Sie da.
 
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und für Sie und Ihre Familie ein erfolgreiches Jahr 2021.
Bleiben Sie gesund!
 
Heiko Lottermann und Heike Klipper
ArbeitgeberPLUS
Heike Klipper und Heiko Lottermann
 
   Heiko Lottermann
   Stabsstellenleiter ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-428
   heiko.lottermann@ruv-bkk.de
 
   Heike Klipper
   Referentin ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-129
   heike.klipper@ruv-bkk.de
 
Unser Beitragssatz bleibt stabil bei 15,8 %
Der Verwaltungsrat der R+V Betriebskrankenkasse hat am 8. Dezember 2020 beschlossen, den Beitragssatz unverändert bei 15,8 % zu halten. Damit bleibt die R+V BKK mit einem Zusatzbeitrag von 1,2 % unter dem gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,3 % für das Jahr 2021 festgelegt wurde. Damit bleibt die R+V BKK attraktiv und wird sogar noch deutlich interessanter für Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, die Krankenkasse zu wechseln. Die BKK-Verantwortlichen rechnen außerdem damit, dass die Beitragssätze einiger Mitbewerber erhöht werden.
 
Trotz der pandemiebedingten Unsicherheiten und der damit verbundenen Kostenrisiken, hat die solide Haushaltslage der R+V BKK dazu geführt, diesen Beschluss fassen zu können. Vorständin Iris Schmalfuß: „Wir rechnen für das nächste Jahr zwar mit einer Erhöhung der Leistungsausgaben von 8 % je Versicherten, freuen uns aber, dass wir diese Kostensteigerung nicht an unsere Mitglieder weitergeben müssen.“
 
Hintergrundinfo Beitragssatz
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte teilen, ist per Gesetz auf 14,6 % festgelegt. Auf beide entfallen also jeweils 7,3 %. Hinzu kommt der sogenannte Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen je nach ihrem Finanzbedarf selbst bestimmen. Auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag der R+V BKK beträgt 1,2 % und liegt damit 0,1 Prozentpunkte unter dem festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Krankenkassen.
 
Sozialversicherung 2021
Das Kalenderjahr 2021 startet auch in der sonstigen Sozialversicherung mit Veränderungen, die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben:
 
Alle Beitragssätze, Entgeltgrenzen und Änderungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. Außerdem finden Sie in sämtliche Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht auch auf unserer Homepage im Bereich Arbeitgeberservice.
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