Bereits im Newsletter vom 4. März 2020 hatten wir zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Arbeit in den Personalabteilungen berichtet. Zwischenzeitlich haben sich wichtige Veränderungen und Neuerungen ergeben.
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Guten Tag,
anbei erhalten Sie die voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2021 für Ihre Kalkulationen.
 
Als Anlage haben wir Ihnen auch eine Zusammenfassung des neuen Meldeverfahrens zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen ab dem 01.01.2021 beigefügt. Ab diesem Zeitpunkt entfallen die Mitgliedsbescheinigungen in Papierform. Stattdessen erhalten die Arbeitgeber eine elektronische Rückmeldung der Krankenkasse. Über die Umsetzung dieses Themas werden wir auch zum Jahreswechsel nochmals detailliert informieren.
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
 
Heiko Lottermann und Heike Klipper
ArbeitgeberPLUS
Heike Klipper und Heiko Lottermann
 
   Heiko Lottermann
   Stabsstellenleiter ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-428
   heiko.lottermann@ruv-bkk.de
 
   Heike Klipper
   Referentin ArbeitgeberPLUS
   0611 99909-129
   heike.klipper@ruv-bkk.de
Voraussichtliche Rechengrößen 2021 auf einen Blick
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Jährlich: 58.050 EUR
Monatlich: 4.837,50 EUR
 
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jährlich: 64.350 EUR
Monatlich: 5.362,50 EUR
 
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jährlich: 58.050 EUR
Monatlich: 4.837,50 EUR
 
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Jährlich: 85.200 EUR (West)
Monatlich: 7.100 EUR (West)
Jährlich: 80.400 EUR (Ost)
Monatlich: 6.700 EUR (Ost)
 
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Jährlich: 39.480 EUR (West)
Monatlich: 3.290 EUR (West)
Jährlich: 37.380 EUR (Ost)
Monatlich: 3.115 EUR (Ost)
 
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